Teil 3 unserer Serie über die Sicherherheitsbranche
Teil 1
Teil 2
Teil 4
Grundsätzlich reichen die Qualifikationsebenen im Bewachungsgewerbe von einer Basisqualifikation – der Unterrichtung gemäß § 34a GewO – bis zum Meister für Schutz und Sicherheit oder akademischen Abschlüssen (siehe dazu die Sicherheitspyramide). Für diverse weitergehende Sicherheitsaufgaben ist die sogenannte Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO eine Grundbedingung. Sie besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei der IHK und ist Nachweis dafür, dass sich jemand tiefergehend mit rechtlichen Grundlagen, dem Umgang mit Menschen sowie weiteren Themen beschäftigt hat.
Mitarbeiter mit Vorbereitungskursen unterstützen
Allerdings erfordert die Prüfung eine intensive Beschäftigung mit den abgefragten Themen. Deshalb unterstützt die big. bechtold-gruppe ihre Mitarbeiter:innen mit einem siebenwöchigen Vorbereitungskurs. Dort werden Themen intensiv besprochen, Fragen beantwortet und Unsicherheiten beseitigt. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, die Sachkundeprüfung zu bestehen. Das Ergebnis:
- Die Kolleginnen und Kollegen erreichen eine neue Qualifikationsebene und können sich somit neuen Aufgaben stellen.
- Die hohe Kundennachfrage nach Mitarbeitenden mit Sachkundeprüfung lässt sich besser bedienen.
Mehr erfahren: www.bdsw.de/die-branche/ausbildung
Teil 4 der Serie „Qualität der Sicherheit“ behandelt die Themen Sicherheitstechnik und Digitalisierung. Es geht um digitale Alarmanlagen, intelligente Kamerasysteme und innovative Sicherheitsdienste, die durch die Digitalisierung neue Chancen bieten.